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   VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05   

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VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05 (https://dejure.org/2006,28831)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.07.2006 - 5 K 2186/05 (https://dejure.org/2006,28831)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 5 K 2186/05 (https://dejure.org/2006,28831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Reaktivierung eines Beamten - Lehrer -; Zweifel an der Dienstfähigkeit; psychische Erkrankung; entgegenstehende zwingende dienstliche Gründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reaktivierung eines Beamten bei entgegenstehenden zwingenden dienstlichen Gründen; Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten aufgrund einer psychischen Erkrankung; Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1996 - 1 A 5669/94

    Dienstunfähigkeit; Beamter; Ruhestand; Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05
    Verbleibende Zweifel an der Dienstfähigkeit schließen den Anspruch auf Reaktivierung aus; der den Anspruch geltend machende Beamte ist insoweit darlegungs- und beweispflichtig (BayVGH, Beschluss vom 17.5.2002 - 3 B 97.801 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.5.1996 - 1 A 5669/94 -, DöD 1996, 241; VG Würzburg, Urteil vom 10.10.2000 - W 9 K 00.569 - Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, § 48 LBG NW, RdNr. 4).

    Die Erwägung einer Art Arbeitsversuch dokumentiert aber ebenfalls, dass von medizinischer Seite nicht hinreichend sicher davon ausgegangen wird, dass bei dem wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Kläger nunmehr die Voraussetzungen für eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis vorliegen (vgl. zu durchgreifenden Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines Beamten, wenn das eingeholte amtsärztliche Gutachten letztlich über die Empfehlung einer Art Arbeitsversuch nicht hinausgeht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.5.1996, a.a.O.).

    Zwingende dienstliche Gründe können bei haushaltsrechtlichen (Mangel an Planstellen), personalwirtschaftlichen (Abbau von Behörden, Einstellungssperren) und Gründen gegeben sein, die in der Person des Beamten liegen, insbesondere, wenn dieser für die Ausübung des Amtes ungeeignet ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.5.1996, a.a.O.; Schütz/Maiwald, a.a.O., § 48 LBG NW RdNr. 3).

    Gleiches gilt dann, wenn Zweifel an seiner Dienstfähigkeit und damit - wie hier - verbunden an seiner Geeignetheit für die Ausübung des Amtes vorliegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.5.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05
    46 Diese zur Dienstunfähigkeit im jeweiligen Amt führenden Gründe liegen nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -) bereits dann vor, wenn der Beamte wegen seiner geistig-seelischen Konstitution schon unterhalb der Schwelle der psychischen Erkrankung nicht mehr im Stande ist, seinen Pflichten zur harmonischen Zusammenarbeit mit den übrigen Bediensteten, seinen Vorgesetzten, oder im Falle eines Schulleiters/Lehrers mit den Eltern und Schülern nachzukommen.

    Es ist daher maßgebend, ob der Beamte auf Grund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.2.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97

    Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05
    44 Für die Beurteilung der Frage, ob die Dienstfähigkeit des Beamten wiederhergestellt ist, ist die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht entscheidend (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997 - 2 C 7.97 -, BVerwGE 105, 267, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 4 S 1190/92

    Erfolglose Klage eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05
    Der betreffende Ruhestandsbeamte kann, sofern er wieder Dienst ausüben möchte, seine Reaktivierung verlangen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.4.1993 - 4 S 1190/92 -, VBlBW 1993, 476).
  • VGH Bayern, 17.05.2002 - 3 B 97.801
    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05
    Verbleibende Zweifel an der Dienstfähigkeit schließen den Anspruch auf Reaktivierung aus; der den Anspruch geltend machende Beamte ist insoweit darlegungs- und beweispflichtig (BayVGH, Beschluss vom 17.5.2002 - 3 B 97.801 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.5.1996 - 1 A 5669/94 -, DöD 1996, 241; VG Würzburg, Urteil vom 10.10.2000 - W 9 K 00.569 - Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, § 48 LBG NW, RdNr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1967 - I A 744/66
    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05
    55 Der unbestimmte Rechtsbegriff der "zwingenden dienstlichen Gründe" ist gerichtlich voll überprüfbar (Fürst/Mühl/Strötz/Summer/Wilhelm/Zängl, Gemeinschaftskommentar öffentliches Dienstrecht [GKÖD], § 45 BBG RdNr. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8.8.1967 - I A 744/66 -).
  • VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 13.01706

    Erfolglose Klage einer Ruhestandsbeamtin auf Reaktivierung

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Dienstfähigkeit des Ruhestandsbeamten wieder hergestellt ist, kommt es auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht an (OVG NW, Beschluss vom 7.5.2007 - 1 B 385/07; VG Sigmaringen, Urteil vom 12.7.2006 - 5 K 2186/05; VG Bayreuth, Urteil vom 18.6.2010 - B 5 K 09.576).

    Die materielle Beweislast für die behauptete Wiederherstellung der Dienstfähigkeit trägt der Ruhestandsbeamte, der den Anspruch aus § 29 Abs. 1 BeamtStG geltend macht (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 12.7.2006 - 5 K 2186/05; VG Bayreuth, Urteil vom 18.6.2010 - B 5 K 09.576).

  • VG Düsseldorf, 09.12.2011 - 13 K 2812/10

    Reaktivierung Sachverständigenbeweis Beweislast Schweigepflichtentbindung

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Mai 2007 1 B 385/07 , juris, Rdn. 5; Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 2186/05 , juris, Rdn. 44; Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 18. Juni 2010 - B 5 K 09.576 -, juris, Rdn. 42.

    Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 12. Juli 2006 - 5 K 2186/05 , juris, Rdn. 44; Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 18. Juni 2010 - B 5 K 09.576 -, juris, Rdn. 42.

  • VG München, 20.12.2023 - M 5 K 21.3948

    Reaktivierung einer Ruhestandsbeamtin

    Denn die materielle Beweislast für die behauptete Wiederherstellung der Dienstfähigkeit trägt der Ruhestandsbeamte, der den Anspruch aus § 29 Abs. 1 BeamtStG geltend macht (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 12.7.2006 - 5 K 2186/05 - juris; VG Bayreuth, U.v. 18.6.2010 - B 5 K 09.576 - juris).
  • VG Minden, 15.04.2009 - 4 L 183/09

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis als

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 08.05.1996 - 2 A 5669/94 - DÖD 1996, 241 (242); VG Sigmaringen, Urteil vom 12.07.2006 - 5 K 2186/05 - juris.
  • VG Ansbach, 24.10.2019 - AN 1 K 19.01083

    Erfolglose Klage auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis (Reaktivierung)

    Die materielle Beweislast für die behauptete Wiederherstellung der Dienstfähigkeit trage der Ruhestandsbeamte, der den Anspruch aus § 29 Abs. 1 BeamtStG geltend mache (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 12.7.2006 - 5 K 2186/05 - VG Bayreuth, U.v. 18.6.2010 - B 5 K 09.576 -).
  • VG Ansbach, 31.08.2023 - AN 1 K 21.01928

    Reaktivierung, erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Wiederherstellung

    Denn die materielle Beweislast für die behauptete Wiederherstellung der Dienstfähigkeit trägt der Ruhestandsbeamte, der den Anspruch aus § 29 Abs. 1 BeamtStG geltend macht (vgl. VG Sigmaringen, U.v. 12.7.2006 - 5 K 2186/05 - juris; VG Bayreuth, U.v. 18.6.2010 - B 5 K 09.576 - juris).
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